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Heiraten in Sarstedt

Wer seine Ehe in Sarstedt schließen möchte, kann dieses ausschließlich im Rathaus. Hier ist im Untergeschoss ein modernes Trauzimmer hinter der Kulisse eines historischen Gebäudes eingerichtet worden. Das Trauzimmer bietet Platz für 25 Hochzeitsgäste und ist auch behindertengerecht zugänglich.

Eheschließungen im Sarstedter Rathaus werden, neben den gewohnten Öffnungszeiten, zusätzlich auch an jedem dritten Samstag im Monat von 09.00 bis 12.00 Uhr angeboten. Voraussetzung hierfür ist, dass einer der Partner seinen Wohnsitz in Sarstedt hat.

Trauzimmer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anmeldung der Eheschließung


Beim Standesamt können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung in Sarstedt hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht mitbringen.

Voraussetzungen:

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen!
Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige,
wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Dort wird ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.

Benötigt werden immer:

. gültige Personalausweise oder Reisepässe;
· Aufenthaltsbescheinigung des Bürgercenters/der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Sarstedts);
· vom Geburtstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

· einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes.

ein rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.


Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

· Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge. 

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:

· Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

· Registerschein
· Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
· Bescheinigung über Namenserklärung
· Einbürgerungsurkunde

Wichtiger Hinweis:

Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.

Ehefähigkeitszeugnis:

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Voraussetzungen:

Für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sind grundsätzlich dieselben Dokumente wie zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich.

Termine:

Termine zur Anmeldung der Eheschließung sind während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes oder nach besonderer Terminvereinbarung möglich.

Gebühren:

Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausschließlich
deutsches Recht zu beachten ist

50,00 €
   
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ausländisches Recht
zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
je 40,00 €
   

Es können weitere Gebühren anfallen für gewünschte Urkunden, Stammbuch und evtl. eidesstattliche Versicherungen.

Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausländisches Recht zu beachten
ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
50,00 €
   
Ehefähigkeitszeugnis, wenn ausschließlich deutsches Recht
zu beachten ist
50,00 €
   
Eheurkunde 15,00 €
   
Eheurkunde (mehrsprachig) 15,00 €
   
Namenserklärung 30,00 €
   
Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten
des Standesamt
100,00 €
   
Eheschließung vor einem anderen Standesamt 40,00 €

 

Frau Anita Schwerdtfeger
Standesbeamtin
Fachbereich 2
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-25

Fax:
05066 805-70

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