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Bekanntmachungen

Kommunalwahl am 11. September 2011;
Ersatz von Vertreterinnen/Vertretern im Rat der Stadt Sarstedt

Die auf den Wahlvorschlag der Bürger für Sarstedt (BfS) – jetzt "Die Unabhängigen in Sarstedt" – gewählte Frau Gabriele Ruddigkeit hat ihr Mandat im Rat der Stadt Sarstedt niedergelegt.
Der Rat der Stadt Sarstedt hat am 04.04.2013 den Sitzverlust festgestellt.

Der Sitz im Stadtrat ist auf Frau Claudia Holten, Distelberg 65, 31157 Sarstedt, übergegangen.

Sarstedt, 18.04.2013

STADT SARSTEDT
Der Gemeindewahlleiter

 
 

Kommunalwahl am 11. September 2011

Ersatz von Vertretern im Ortsrat Giften

Die auf den Wahlvorschlag der Überparteilichen Wählergemeinschaft Giften (ÜWG) in den Ortsrat Giften gewählte Frau Cornelia-Alexandra Wehling hat ihr Mandat niedergelegt. Der Ortsrat Giften hat am 07.03.2013 den Sitzverlust festgestellt.

Der Sitz ist auf Herrn Uwe Dörpmund-Bosak übergegangen.

Sarstedt, 07.03.2013

Stadt Sarstedt
Der Gemeindewahlleiter

 

 

Verunreinigungen durch Hunde

Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass unsere Stadt an vielen Stellen durch Hundekot verunreinigt wird. Überall liegt Hundekot, ob auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie z. B. Geh- und Radwegen, Parkplätzen, in der Fußgängerzone, sowie in öffentlichen Anlagen, wie z. B. Park- und Grünanlagen, Spiel-, Bolz- und Sportplätzen und Friedhöfen. Sehr zum Ärger von uns allen.

Aus diesem Anlass weisen wir hiermit darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Verordnung der Stadt Sarstedt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gefahrenabwehrverordnung vom 12.12.2007 - Verunreinigungen durch Tiere auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen, insbesondere durch Kot, durch die Tierhalterin bzw. den Tierhalter oder von der mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Person, unverzüglich zu beseitigen sind.
Die Hundehalterinnen bzw. Hundehalter sowie die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragen Personen werden hiermit aufgefordert, Verunreinigungen sofort zu entfernen.

Verstöße gegen die genannte Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.

Denken Sie daran, dass Sie damit ein Stück weit zur Verbesserung der Sauberkeit in unserer Stadt beitragen. Und dies dürfte doch wohl auch in Ihrem Interesse sein.

Sarstedt, 07.03.2013

Stadt Sarstedt
Der Bürgermeister

 

 

Bekanntmachtung Leineverband


 

Kommunalwahl am 11. September 2011

Ersatz von Vertretern im Ortsrat Ruthe


Der auf den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Ortsrat Ruthe gewählte Herr Heinz Bruns hat sein Mandat niedergelegt. Der Ortsrat Ruthe hat am 21.02.2013 den Sitzverlust festgestellt.

Der Sitz ist auf Herrn Klaus Raudonat übergegangen.

Sarstedt, 26.02.2013

Stadt Sarstedt
Der Gemeindewahlleiter

 

Aus gegebenen Anlässen weist die Stadt auf die Bestimmungen der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrverordnung) hin.

Der § 4 der Verordnung regelt Folgendes (Auszüge):

„Hundehalterinnen und Hundehalter oder die, mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden, Beauftragten sind verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Tier

1. unbeaufsichtigt herumläuft,
2. Personen oder Tiere anspringt oder anfällt.

Private Grundstücke, auf denen Hunde frei herumlaufen, müssen ausbruchssicher und so beschaffen sein, dass Hunde sie nicht unbeaufsichtigt verlassen können.

In öffentlichen Anlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen.

Auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Sportanlagen, Schulhöfen, Friedhöfen sowie in öffentlich zugänglichen Kindergärten und Freibädern dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.“

Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann ein Bußgeld, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro festgesetzt werden.

Die Stadt Sarstedt appelliert im Interesse eines guten Miteinanders an die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Sarstedt, 06.02.2013
Stadt Sarstedt
Der Bürgermeister

 

 

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen
für das Kalenderjahr 2012

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Der Rat der Stadt Sarstedt hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 auf Grund der
§§ 10, 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl, S. 576)
die Neufassung der Straßenreinigungssatzung sowie die Gebührensatzung für die Straßenreinigung, die 1. Änderung der Friedhofssatzung und den 3. Nachtrag der Abgabensatzung Abwasser beschlossen.