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Überschwemmungsgebiete

Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten

Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz -WHG- vom 31.07.2009 wurden die Bundesländer verpflichtet, die sogenannten Überschwemmungsgebiete zu ermitteln, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Für das Land Niedersachsen ist der NLWKN -Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz- mit dieser Aufgabe betraut.

Die Stadt Sarstedt ist von dieser Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete in erheblichem Maße betroffen.

Für die Leine liegen die Berechnungen bereits vor, für die Innerste findet zurzeit die behördeninterne Benehmensherstellung statt.

Auf einer Veranstaltung am 07.03.2012 im Stadtsaal der Stadt Sarstedt ist die interessierte Öffentlichkeit über die Grundlagen, den Stand der Berechnungen sowie die Konsequenzen ausführlich informiert worden.

Die derzeit gültigen Überschwemmungsgebiete können Sie auf der Internetseite des Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einsehen:
www.nlwkn.niedersachsen.de /Hochwasser- und Küstenschutz/Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete/zu den Überschwemmungsgebieten.

Weitere Erläuterungen oder Informationen gibt Ihnen gern

Frau Anne-Kathrin Maspohl
Fachbereich 3
Umweltbeauftragte
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-56

Fax:
05066 805-70

Internet:

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