Elektronische Lohnsteuerkarte
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale - ElStAM] in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt werden. Auf Grund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Den Flyer mit weiteren Informationen erhalten Sie bei uns im Bürgercenter oder hier zum Herunterladen.
Auf den Internetseiten www.elster.de oder www.ofd.niedersachsen.de können Sie sich noch eingehender informieren.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale - ElStAM] in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt werden. Auf Grund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Den Flyer mit weiteren Informationen erhalten Sie bei uns im Bürgercenter oder hier zum Herunterladen.
Auf den Internetseiten www.elster.de oder www.ofd.niedersachsen.de können Sie sich noch eingehender informieren.