Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 30. August 2013 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe seines Wahlraums. Die Karte bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Gleichzeitig dient die Karte außerdem als Briefwahlantrag.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 18. August 2013. Wer an der Wahl in Sarstedt teilnehmen will, muss an diesem Stichtag mit dem Hauptwohnsitz in Sarstedt oder einem der Ortsteile gemeldet sein. Außerdem darf nur wählen, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- kein Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz (z.B. durch richterliche Entscheidung).
- Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein gilt,
- durch Briefwahl
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises teilnehmen.
Wer nach dem Stichtag umzieht, bleibt im Wahlkreis seines alten Wohnsitzes wahlberechtigt. Gegebenfalls sind Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die in Deutschland gemeldet sind:
Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind:
Sie haben die Möglichkeit, sich in der Gemeinde, in der Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren, in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen und dort auch Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Alle notwendigen Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:
Informationen für Deutsche im Ausland