Corona-Übergangsregeln laufen aus - seit Sonntag, 3. April, nur noch eng begrenzte Test- und Maskenpflichten. 04.04.2022
(Sarstedt) Am Samstag, 2. April 2022, sind die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus ausgelaufen. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag, 3. April 2022 an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich.
Allgemeine Empfehlungen:
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Alle wichtigen Informationen zur Corona-Verordnung lesen Sie unter Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Keine Beschränkungen
Gastronomie
Keine Beschränkungen
Einzelhandel
Keine Beschränkungen
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr inkl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.
Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Körpernahe Dienstleistungen
Keine Beschränkungen
Sport - Nutzung von Sportanlagen
Keine Beschränkungen
Schwimmbäder
Keine Beschränkungen
Arztpraxen, Tageskliniken etc.
FFP2-Maske
Besuch in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
Zutritt nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske; gilt auch für Geimpfte (inkl. Booster) und Genesene.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Stadt Sarstedt
Heike Brennecke, Bürgermeisterin, E-Mail: heike.brennecke@sarstedt.de
Christoph Neuber, Fachbereich 1, Telefon: 05066 805-22, E-Mail: christoph.neuber@sarstedt.de
Andrea Satli, Stadtmanagerin, Telefon: 05066 805-23, E-Mail: andrea.satli@sarstedt.de