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Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht.

Vom 24. Januar 2018 bis zum 7. März 2018 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Hierzu ist eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet angeboten: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6 in 53175 Bonn richten.