Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher nach § 18f Aufenthaltsgesetz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie können eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens vorlegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Pass oder Passersatz
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens.
- Mietvertrag
- Nachweise zum Lebensunterhalt (inkl. 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher:
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
- Gebühr: 96,00 Euro
Weiterer Aufenthalt von bis zu drei Monaten - Gebühr: 93,00 Euro
Weiterer Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Welche Fristen muss ich beachten?
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher.
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Rechtsbehelf
- Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
- Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
- Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport