Betreuungsrecht
Leistungsbeschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Ratgeber Betreuungsrecht
- Broschüre Betreuungsrecht - Leichte Sprache und mit Bildern
- Internetportal des Bundesministerium der Justiz - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Formulare
- Die rechtliche Betreuung - Ein Ehrenamt in der Justiz
- Geändertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare
- Betreuungsverfügung
- Erklärung der Betreuerin / des Betreuers
- Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
- Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
- Antrag auf Festsetzung der Aufwandsentschädigung
- Betreuungsstelle nach dem Betreuungsbehördengesetz - Information und Beratung durch den/die Betreuungsverein/e
- Antrag auf Genehmigung der Verabreichung von genehmigungspflichtigen Medikamenten
- Antrag auf Genehmigung der Wohnungskündigung und -auflösung
- Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht
- Anfrage zur Vermögensverwaltung bei einem Geldinstitut durch eine Betreuerin/einen Betreuer
- Nachweis der Aufwendungen gemäß § 1835 BGB
- Konto-/Depotvollmacht zur Vorsorgevollmacht
- Vollmacht zur Vorsorge
- Merkblatt über die Regelung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/innen (§ 1835 und § 1835a BGB)
- Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Anregung zur Einrichtung einer Betreuung - (Niedersachsen)
- Betreuungsverfügung
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.