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Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „PflegekinderwesenDigital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.


An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt


Voraussetzungen

Gewährung von Hilfe  nach §33 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung