Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „PflegekinderwesenDigital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen“ stellen.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Gewährung von Hilfe nach §33 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung