Bekanntmachung
Bekanntmachung
9. Nachtrag
zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sarstedt
Auf Grund der §§ 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), des § 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NstrG) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Sarstedt in seiner Sitzung am 18.06.2009 folgenden 9. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sarstedt vom 14.12.1978 beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Gebührenhöhe
Die Gebühr beträgt pro Meter Grundstücksbreite jährlich 1,45 Euro.
Artikel II
Der 9. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 01.07.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt der 8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Sarstedt vom 01.04.2007 außer Kraft.
Sarstedt, 23.06.2009
S t a d t S a r s t e d t
Der Bürgermeister