Kommunalwahl Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen sind so in den Versand gegeben worden, dass Sie bis zum 19. August 2011 bei Ihnen angekommen sind.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind und in welchem Wahllokal Sie wählen gehen können.
Außerdem ist auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen aufgedruckt.
Sollten Sie bis zum 19. August 2011 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, rufen Sie uns bitte an (Tel.: 05066 805-80) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an rathaus@sarstedt.de
Wir werden Ihnen dann umgehend eine Ersatzkarte ausstellen, mit der Sie am Wahltag ins Wahllokal gehen können.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen können Sie auch unsere Online-Möglichkeit nutzen.
Weitere Informationen:
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind und in welchem Wahllokal Sie wählen gehen können.
Außerdem ist auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen aufgedruckt.
Sollten Sie bis zum 19. August 2011 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, rufen Sie uns bitte an (Tel.: 05066 805-80) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an rathaus@sarstedt.de
Wir werden Ihnen dann umgehend eine Ersatzkarte ausstellen, mit der Sie am Wahltag ins Wahllokal gehen können.
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen können Sie auch unsere Online-Möglichkeit nutzen.
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