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Bekanntmachungen Kommunalwahl


Bekanntmachungen Kommunalwahl 2011

B e k a n n t m a c h u n g

Am Donnerstag, 15. September 2011, um 18.00 Uhr findet im Sitzungszimmer des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

 T a g e s o r d n u n g

1. Gemeindewahl:
Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl, der gewählten Bewerber/- innen und der Reihenfolge der Ersatzpersonen
2. Ortsratswahlen:
Feststellung der Ergebnisse der Ortsratswahlen, der gewählten Bewerber/- innen und der Reihenfolge der Ersatzpersonen


Sarstedt, 01.09.2011

STADT SARSTEDT
Der Gemeindewahlleiter

 

Bekanntmachung

Kommunalwahlen am 11. September 2011;
Briefwahlvorstand

Gemäß § 12 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung gebe ich bekannt, dass die beiden Briefwahlvorstände, die das Briefwahlergebnis der Kernstadt gesondert feststellen, am Sonntag, dem 11. September 2011, um 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Sarstedt, Steinstraße 22, zusammentreten.

Sarstedt, 08.09.2011

Stadt Sarstedt
Schelper
Gemeindewahlleiter

 

 

Wahlbekanntmachung

  1. Am 11. September 2011 finden in der Stadt Sarstedt folgende Kommunalwahlen statt:

    Kreiswahl, Gemeindewahl und in den Ortschaften Ortsratswahl.

    Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
     
  2. Die Stadt Sarstedt ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19. August 2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

    Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen der Wahllokale:

    Wahlbezirk 5
    Das Wahllokal befindet sich nicht im Kindergarten „Stadtmäuse“ – sondern im Altenheim St. Nicolai, Lindenallee 5

    Wahlbezirk 8 – Gödringen
    Das Wahllokal befindet sich nicht im Dorfgemeinschaftshaus – sondern in der Gaststätte Gieseke, Gödringer Straße 18

    Wahlbezirk 9 - Hotteln
    Das Wahllokal befindet sich nicht im Dorfgemeinschaftshaus – sondern im Feuerwehrhaus Hotteln, Bäckerstraße 5

    Wahlbezirk 18 – Heisede

    Das Wahllokal befindet sich nicht im Dorfgemeinschaftshaus – sondern im Gemeindehaus der ev. Kirche Heisede, Dorfstraße 17 
     
  3. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereit gehalten. Sie enthalten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge.

    Jede wählende Person kann für jede der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

    a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,

    b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,

    c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen,

    d) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,

    e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.

    Die Stimmen sind in der Weise abzugeben, dass durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich ist, wem die Stimmen gelten sollen.
    Es dürfen jeweils nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden. Der Stimmzettel ist sonst ungültig!
     
  4. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich die wählende Person auszuweisen.
     
  5. Die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben.
    Wahlscheininhaber(innen) können an der Wahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen.
    Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

    a) die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihre Stimmzettel.

    b) sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

    c) sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

    d) sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen (roten) Wahlbriefumschlag.

    e) sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

    f) sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der
    Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

    Auch für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen benutzt die wählende Person nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag!
     
  6. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     
  7. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.


    Sarstedt, 29. August 2011

    STADT SARSTEDT
    Der Bürgermeister