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Briefwahl 13.08.2013


Informationen und Materialien zum Thema Briefwahl.

Karte genügt

Die Stimmabgabe im Wahllokal ist guter demokratischer Brauch. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Dazu müssen Sie allerdings die Briefwahlunterlagen beantragen.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab sofort formlos beantragt werden:

Per Post oder per Fax:

Online:

Wahlscheinantrag

Als Antragsformular dient außerdem die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die allen Wahlberechtigten bis zum 30. August 2013 zugeschickt wird. Diese kann ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst, wenn die Stimmzettel ab Ende August vorliegen.

Achtung: Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt!