Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Information über streusalzloser Winterdienst 30.10.2020
(Sarstedt/Hannover) Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - wird die nachfolgend aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte im Winterhalbjahr 2020/2021 nicht gegen Straßenglätte streuen. Sonstige Vorschriften über Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen bleiben unberührt.
Gemeinde Harsum, K 203 von Borsumer Paß bis Borsum
Gemeinde Schellerten, K 210 von Garbolzum bis Dingelbe
Gemeinde Holle, K 2012 von Heersum bis Wöhle
Gemeinde Schellerten, Gemeinde Söhlde, K 215 von Feldbergen bis Dingelbe
Gemeinde Söhlde, K 217 von Hoheneggelsen bis Klein Himstedt
Gemeinde Söhlde, K 218 von Steinbrück bis Groß Himstedt
Stadt Bockenem, K 333 von Bockenem bis Ortshsn