Corona Virus: Keine Kapellennutzung für Trauerfeiern auf Sarstedter Friedhöfen. Beschränkung der Personenzahl. 18.03.2020
(Sarstedt) Aufgund der Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim vom 17.3.2020 zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie sind Trauerfeiern in den Kapellen und Trauerhallen nachfolgend genannter städtischer Friedhöfe bis auf Weiteres verboten:
Friedhof Giesener Straße, Sarstedt
Friedhof Giften
Friedhof Heisede
Friedhof Ruthe
Friedhof Schliekum
Für Beerdigungen gilt, dass die Anzahl der teilnehmenden Trauergäste am Grab auf 50 Personen beschränkt ist. Im Interesse der Besucher einer Beerdigung ist diese Regel leider erforderlich.
Zur weiteren Abwicklung der Trauerfeiern werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an den jeweiligen Bestatter vor Ort zu wenden. Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter Tel. 05066/805-0 zur Verfügung.