Corona Virus: Restaurants müssen schließen. Ab sofort ist nur noch der Außerhaus-Verkauf zulässig! Der Landkreis Hildesheim erlässt 3. Allgemeinverfügung. 20.03.2020
Der Landkreis Hildesheim informiert:
Ab sofort nur noch Außerhaus-Verkauf zulässig!
Um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Hildesheim zu verlangsamen, hat das Gesundheitsamt nach fachaufsichtlicher Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weitere einschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verfügt:
Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Die vorgenannten Betriebe und auch gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nur nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.
Die 3. Allgemeinverfügung des Landkreis Hildesheim zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich steht zum Download bereit.
Die Anordnung gilt ab sofort bis einschließlich Samstag, den 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.