Neue "Corona-Verordnung" tritt am 11. Mai in Kraft 09.05.2020
Am Montag, 11. Mai, tritt die neue "Corona-Verordnung" in Kraft und damit die Möglichkeit zur Wiedereröffnung von Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse und Cafés unter strikter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Der Betrieb "von Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ist verboten." So heißt es in der Verordnung.
Ausführliche Informationen zur Öffnung der Restaurants haben wir für Sie in einer weiteren Meldung zusammen gefasst.
Gottesdienste sind unter Beachtung von Hygienevorschriften wieder möglich. An Beisetzungen und Hochzeitsfeiern darf weiterhin nur der engste Familien- und Freundeskreis teilnehmen, der jetzt höchstens 20 Personen umfassen darf.
Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin untersagt, es sei denn dass ein "geschützter" Kontakt zwischen Besuchern und Bewohnern möglich ist und dass das Gesundheitsamt eine Ausnahme zugelassen hat! Die Heimleitung wird Sie darüber informieren!
Kitas sind grundsätzlich weiter geschlossen. Die Möglichkeit der Notbetreuung wird aber ausgeweitet. Bitte informieren Sie sich auf hier auf unserer Internetseite!
Ab Montag, dem 18. Mai, wird auch der Unterricht in den Schulen ausgeweitet. In die Grundschulen kehren dann die Drittklässler zurück.
Die komplette Verordnung finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Bitte halten Sie sich - trotz der "Lockerungen" an das Abstandsgebot und an die Verpflichtung, "Mund-Nasen-Schutz" beim Einkaufen und im ÖPNV zu tragen!
Nur wenn wir Abstand waren und weiterhin enge Kontakte vermeiden, wird es gelingen, die Ausweitung der Infektion einzudämmen und vorzusorgen, dass es nicht erneute Einschränkungen geben muss!