Corona-Virus: Weitere Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen 22.07.2020
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie hat die Bundesregierung am 12. Juni 2020 Eckpunkte für eine „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Mit diesem weiteren Förderprogramm von Bund und Ländern können Unternehmen, Organisationen und Selbstständige Überbrückungshilfe für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen, die Organisation bzw. der oder die Selbstständige festgelegte Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 vorweisen kann, wobei grundsätzlich gilt, dass der Umsatz in diesen Monaten zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein muss.
Am 20. Juli 2020 wurde die das Antragsverfahren regelnde Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen" veröffentlicht. Diese und zahlreiche weitere Informationen zu der neuen Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetpräsenz der NBank unter
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Corona-Ueberbrueckungshilfe.jsp
oder unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.
Für Fragen zu der neuen Überbrückungshilfe steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH gerne zur Seite. Darüber hinaus stehen Ihnen auf Seiten der Stadt Sarstedt Herr Gogol unter 05066 805 28 oder Frau Beulen unter 05066 805 75 gerne zur Verfügung.