Erweiterte Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung in der gesamten Fußgängerzone und auf dem Wochenmarkt 28.10.2020
Folglich ist auch in der Sarstedter Fußgängerzone, die sich entsprechend der Beschilderung über die Enge Straße und über den Großteil der Steinstraße erstreckt, zu jeder Tages- und Nachtzeit eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Siehe Plan unten aufgeführt.
Als einzige Ausnahme gilt die Anordnung nicht für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.
Die Einhaltung dieses Gebots wird – ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung – durch die Polizei kontrolliert, wobei Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim finden Sie unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_466_1.PDF?1603460989.
Die für das Inkrafttreten dieser weitergehenden Regelungen maßgebliche 7-Tagesinzidenz im Landkreis Hildesheim wird von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ bekanntgegeben.
Weitergehende Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html.
Die vollständige Nds. Corona-Verordnung ist unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html abrufbar.