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Ab Mittwoch, 25.11., können Unternehmen und Selbständige die sogenannten Novemberhilfen beantragen. 24.11.2020


Wappen Sarstedt(Sarstedt) Ab Mittwoch, 25.11.2020, können Unternehmen und Selbstständige die sogenannten "Novemberhilfen" beantragen. 

Die sogenannte Novemberhilfe des Bundes richtet sich an all diejenigen, die derzeit im eingeschränkten Lockdown schließen mussten. Solo-Selbstständige können ab dem 25. November Abschlagszahlungen bis zu 5.000 Euro beantragen. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 bekommen. Größere Betriebe erhalten bis zu 70 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats. Antragsberechtigt sind darüber hinaus aber auch Vereine, Einrichtungen und indirekt von den Corona-Einschränkungen betroffene Unternehmen wie Zulieferer. Auch junge Unternehmen, die erst nach dem November 2019 gegründet wurden, haben ein Recht auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes. Für diese wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.

Die Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die elektronische Antragstellung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Zahlen werden mit anderen Hilfen verrechnet.

"Gastronomie, aber auch Fitnessstudios, Sportstätten und Kultureinrichtungen sollten prüfen, ob sie die außerordentliche Unterstützung beantragen", so Städtkämmerin Birgit Beulen. 

(Auszug aus Hildesheimer Zeitung vom 24.11.2020)