Im Bürgercenter und im Rathaus der Stadt Sarstedt gilt die 3G-Regel. 22.12.2021
Externe Besucherinnen und Besucher werden gebeten, in den Eingangsberei-chen einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen:
• Geimpft ist, wer einen Nachweis der vollständigen Schutzimpfung vor-weisen kann; dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genese gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.
• Genesen ist, wer einen Genesenen-Nachweis vorweisen kann, d.h. ei-nen positiven PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Mona-te zurückliegt.
• Getestet ist, wer einen PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig, Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) vorweisen kann.
Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3-G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Teil einer klinischen Studie sind, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis. Besucherinnen und Besucher, die das Rathaus aufsuchen möchten, werden gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren:
Allgemeine Auskünfte – Telefon-Nr. 05066 805-0
Bürgermeisterin/Fachbereich 1 – Telefon-Nr. 05066 805-21
Fachbereich 2 – Telefon-Nr. 05066 805-88
Fachbereich 3 – Telefon-Nr. 05066 805-51
Stadtmanagement – Telefon-Nr. 05066 805-23
Standesamt – Telefon-Nr. 05066 805-25
Stadtkasse – Telefon-Nr. 05066 805-30
Hilfe/Beratung für Asylbewerber - Telefon 05066 805-66
Im Rathaus liegen zur Dokumentation Erfassungsbögen bereit, um sich mit Namen und Kontaktdaten einzutragen.
Das Bürgercenter der Stadt Sarstedt ist im freien Zugang – also ohne vorherige Terminabsprache – zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Freitag
von 9 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
und
Mittwoch, Donnerstag
von 9 Uhr bis 12:30 Uhr
Nur nach vorheriger Terminabsprache ist darüber hinaus das Bürgercenter donners-tagsnachmittags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache am Samstagvormittag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Im Dezember können Termine für Samstag, den 18. Dezember, vereinbart werden.
Zur Dokumentation besteht im Bürgercenter neben den Erfassungsbögen auch die Möglichkeit, bequem mit der LUCA-App vor Ort einzuchecken.
Termine im Bürgercenter können telefonisch unter 05066 805-80 oder per E-Mail unter buergercenter@sarstedt.de vereinbart werden.
Die Stadtverwaltung bittet die gesonderten Regelungen in anderen städtischen Ein-richtungen (u.a. Innerstebad Sarstedt, Stadtbücherei Sarstedt) zu beachten.
In allen Einrichtungen der Stadt Sarstedt besteht zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Abschließend weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass für alle zukünftigen Ausschusssitzungen der städtischen Gremien bis auf weiteres die 3G-Regel gilt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis mitzubringen.
AnsprechpartnerInnen im Rathaus:
Christoph Neuber – Fachbereich 1
Telefon: 05066 805-22
E-Mail: christoph.neuber@sarstedt.de
Andrea Satli - Stadtmanagerin
Telefon: 05066 805-23
E-Mail: andrea.satli@sarstedt.de