Schiedspersonen
Diese unabhängige Stelle ist in allen Städten und Gemeinden das Schiedsamt, in dem die Schiedsfrauen oder Schiedsmänner (Schiedspersonen) ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Das Schiedsamt, das es übrigens seit über 170 Jahren gibt, ist zuständig bei strafrechtlichen Privatklageverfahren und bei Beleidigung, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei diesen Straftaten ist vor Erhebung einer Klage bei Gericht ein Schlichtungsverfahren vor den Schiedspersonen zwingend vorgeschrieben. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der "Beschuldigte" wohnt.
Das Schiedsamt kann auch - was bisher wenig bekannt ist - freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche, z. B. wegen einer Geldforderung, angerufen werden.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen. Hier können Sie Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfahren.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-
Postfach 10 04 52
44704 Bochum
Schiedsamtsbezirk I
Bereich: Kernstadt Sarstedt östlich der Innerste und die Ortsteile Gödringen, Hotteln und Ruthe
Schiedsperson: Frau Karin Heimann
Holunderweg 5
31157 Sarstedt
Tel.: 05066 3245
Schiedsamtsbezirk II
Bereich: Kernstadt Sarstedt westlich der Innerste und die Ortsteile Giften, Heisede und Schliekum
Schiedsperson: Herr Andreas Leciejewski-Leder
Tel.: 05066 64758
Mail: andreasleder@arcor.de
Ansprechpartner im Rathaus:
Stellvertretende Leitung Fachbereich 2: Finanzen und Ordnung
Steinstraße 22
31157 Sarstedt