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Tagespflege

Kindertagespflege bietet flexible Betreuungszeiten, Erziehung und Bildung in einer familienähnlichen Situation durch Personen an, die in einem bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag für die Eltern übernehmen.

Im Rahmen der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden, wobei Kinder im Kindergartenalter und schulpflichtige Kinder vorrangig Kindertagesstätte (Kindergärten und Horte) besuchen sollen.

Die Kindertagespflege soll

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und
  3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Erziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Eine Überprüfung der Qualifizierung und Eignung der Tagespflegeperson erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises Hildesheim.
Derzeit sind im Bereich der Stadt Sarstedt 4 qualifizierte Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis für die öffentlich geförderte Tagespflege zuständig. Im Regelfall darf eine Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen.

Das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Sarstedt bietet Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson.

Ansprechpartner bei der Stadt Sarstedt:

Henrik Nottrott - Fachbereich 1

Telefon: 05066 805-72, E-Mail: henrik.nottrott@sarstedt.de