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Informationen und Wissenswertes zum Winterdienst in Sarstedt. Die Stadt warnt vor dem Betreten von gefrorenen Eisflächen. 17.01.2024


Wappen Sarstedt(Sarstedt) Jahreszeitlich bedingte Einschränkungen durch Schnee und Glätte sind für uns alle weder vorhersehbar noch vermeidbar. Damit Sie im Falle eines Wintereinbruchs gut informiert durch die kalte Jahreszeit kommen, haben wir die wichtigsten Punkte zum Winterdienst für Sie zusammengefasst:   

Je nach Wetterlage sind unsere Mitarbeitenden vom Bauhof im Einsatz, damit Sie auch bei Eis und Schnee sicher unterwegs sind. Sie halten die Fahrbahnen frei und streuen bei Glatteis, um die Folgen eines Wintereinbruchs möglichst gering zu halten. Bei starkem Wintereinbruch bitten wir um Verständnis, dass die Mitarbeiten-den nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können. Der Winterdienst arbeitet in Dringlichkeitsstufen, d.h. zuerst sind alle wichtigen Verkehrsstraßen dran. „Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Ihre Fahrbahn früh morgens noch nicht geräumt wurde“, so die Stadtverwaltung. „Wichtig ist, dass bei Wintereinbruch die Fahrzeuge so geparkt werden, dass der Streu- und Räumungsdienst gut durchfahren kann.“

   

Winterdienst für Grundstücksanlieger

Grundstücksanlieger sind zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtet. Die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sarstedt regelt § 3:

(1) Bei Schneefall sind Gehwege unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls in einer Breite von 1 Meter vom Schnee zu räumen (begehbar oder befahrbar zu machen). Ein weniger als 1 Meter breiter Gehweg ist in ganzer Breite freizuhalten. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn, oder - wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist- am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

(2) Dauert der Schneefall über 21.00 Uhr hinaus oder tritt er erst nach dieser Zeit ein, so muss die Schneebeseitigung bis spätestens 8.00 Uhr des folgenden Tages und bis 9.00 Uhr an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen durchgeführt sein.

(3) Die Gossen sind bei eintretendem Tauwetter so schnee- und eisfrei zu halten, dass der Abfluss des Schmelzwassers gewährleistet ist.

(4) Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert wer-den, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder dem Gehweg gefährdet oder behindert wird. Gehwege sind bei Eis- und Schneeglätte unverzüglich nach deren Entstehung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr in der in Absatz 1 gekennzeichneten Breite mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Fußweg für Fußgänger vorhanden ist.

Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen (ätzenden Chemikalien) ist grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise ist die Verwendung von Salz nur erlaubt

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenaufgängen oder –abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut oder sonstige auftauende Mittel enthaltener Schnee darf nicht auf ihnen gelagert werden.

Tritt die Glätte erst nach 21.00 Uhr ein, gilt die Regelung des Absatzes 1 Satz 4 entsprechend. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder - wo ein Seiten-raum nicht vorhanden ist - der äußerste Rand der Fahrbahn zu bestreuen.

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht die Möglichkeit hat, der Räumpflicht nachzukommen, ist dennoch hierzu verpflichtet: Die Gehwege müssen geräumt werden. In diesen Fällen müssen dann andere Personen oder eine private Firma mit der Übernahme des Winterdienstes beauftragt werden.

Im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen stehen insgesamt 52 Streukästen mit Streugut bereit. Die Streukästen sind frei zugänglich. Das Streugut ist für Notsituationen auf der Verkehrsfläche, z.B. bei liegengebliebenen Fahrzeugen oder auf öffentlichen Straßen vor den Grundstücken einzusetzen.
Die Stadt Sarstedt weist darauf hin, dass das Streugut nicht als Vorrat für den Gebrauch auf dem eigenen Grundstück bzw. dem eigenen Räumbereich gedacht ist. Wo die Streukästen zu finden sind, lesen Sie hier.

Anmerkung: Weitere Informationen zur Straßenreinigung finden Sie unter Stadt Sarstedt

   

Eiszapfen, Schneemassen und Schneeüberhänge

Bei extremer Witterung oder Schneefall können sich Eiszapfen, Schneemassen oder –überhänge bilden, die beim Herunterfallen auf öffentliche Verkehrsflächen eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer darstellen können.

Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, entsprechend der Wetterlage, ihre Gebäude regelmäßig nach Eiszapfen, Schneemassen und Schneeüberhängen zu sichten und im Bedarfsfall unverzüglich zu beseitigen. Die Feuerwehr weist darüber hinaus darauf hin, Lichtschächte zu den Kellerfenstern von Schneemassen frei zu halten.

   

Hydranten

Die Stadtfeuerwehr Sarstedt stellt bei Einsätzen in den Wintermonaten immer wieder fest, dass ein Teil der Hydranten, die für die Entnahme von Löschwasser benötigt werden, vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Diese sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder auch im Randstreifen zu finden.

Besonders die Hydranten, welche auf Gehwegen oder an Straßenrändern liegen, werden beim Räumen von Schnee oft übersehen oder gar mit einer Schicht Schnee überhäuft. Dies kann im Einsatzfall wertvolle Sekunden kosten. Anwohner sollten im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.

  

Hinweis beim Betreten von Eisflächen

Auch bei anhaltenden Minustemperaturen warnt die Stadt Sarstedt davor, gefrorene Wasserflächen zu betreten. Das gilt vor allem für den Giftener See, den Badesee in Heisede und dem Bürgerpark. Sind die Gewässer nicht zum Betreten freigegeben, erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. Eltern werden eindringlich gebeten, ihre Kinder über die Gefahren aufzuklären.

Bei aller Umsicht und Vorkehrungsmaßnahmen muss jeder Verkehrsteilnehmer im Winter mit Behinderungen und Glätte rechnen. Bitte stellen Sie sich entsprechend der Witterung ein und lassen Sie Vorsicht walten.

  

Ansprechpartner zum Winterdienst bei der Stadt Sarstedt:

Rembert Andermann, Bauamtsleiter

Telefon: 05066 805-53, E-Mail: rembert.andermann@sarstedt.de