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Corona Virus: Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. Öffnungszeiten in Restaurants und Speisegaststätten. Der Landkreis Hildesheim erlässt 2. Allgemeinverfügung. 18.03.2020


Der Landkreis Hildesheim informiert:

Zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich hat der Landkreis Hildesheim eine Allgemeinverfügung* zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Hildesheim erlassen.

*Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim:

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

  • Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen und ähnlichen Einrichtungen
  • Alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
  • Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentren

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:

Der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich

Verboten werden:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
  • Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
  • Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden

(Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte)

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim steht als Download bereit. 

Zur Öffnung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen hat der Landkreis Hildesheim eine 2. Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich erlassen:

*Auszug aus der 2. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim:

Restaurants, Speisegaststätten und Mensen dürfen für den Publikumsverkehr nur unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass die Plätze der Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist und die Gäste zueinander einen ausreichenden Abstand halten.

Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Angemessene Belüftung der Bewirtungsräume
  • Platzzahl begrenzen bzw. reduzieren, um die oben genannten Abstände einzuhalten
  • Personen mit akuten respiratorischen Symptomen den Zutritt zu den Bewirtungsräumen verweigern

Die Öffnungszeiten sind auf frühestens 06:00 Uhr bis spätestens 18:00 Uhr beschränkt. Weitere Auflagen können im Einzelfall folgen. 

Die 2. Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim steht als Download bereit. 

Weitere Informationen erteilt das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim unter der Telefon-Nummer 05121 309-7777 oder die Stadt Sarstedt unter der Telefon-Nummer 05066 805-0 oder per E-Mail rathaus@sarstedt.de.

Sarstedt, 18.03.2020

Stadt Sarstedt

Heike Brennecke, Bürgermeisterin