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Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 05.05.2020 06.05.2020


Wappen Sarstedt

Am Mittwoch, dem 6. Mai 2020 treten Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 17.04.2020 in Kraft. Die geänderte Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, dem 10.05.2020 und ist hier mit den vorgenommenen Änderungen verfügbar.

Durch die Änderungen werden insbesondere folgende Bereiche neu geregelt:

  • Der Besuch und die Nutzung von Spielplätzen im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
  • Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen sind nach Maßgabe des § 1 Abs. 8 bis 10 der Verordnung zulässig.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach Maßgabe des § 2 c der Verordnung zulässig.
  • Bis zum Ablauf des 31.08.2020 sind Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden und unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen (Großveranstaltungen) verboten. Auch der Besuch dieser Großveranstaltungen ist verboten.
  • Die private Betreuung von höchstens fünf Kindern, die nicht zum Hausstand der betreuenden Person gehören, wird nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 der Verordnung ermöglicht.

Antworten der Landesregierung auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu der Verordnung finden Sie unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.

Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus steht zum Download bereit. Stand: 5. Mai 2020.

Die Niedersächsische Landesregierung hat angesichts der guten Entwicklung in Niedersachsen einen Plan aufgestellt, wie schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der »Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona«. Es handelt sich um das bundesweit erste Gesamtkonzept dieser Art. Mehr dazu lesen Sie unter https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/der-niedersachsische-weg-hin-zu-einem-neuen-alltag-mit-corona-188012.html

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Weiterführende Informationen:

Auf der Internetseite des Landes Niedersachsen steht eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema "Maskenpflicht ab 27. April 2020" zur Information bereit: hier  

Zudem hat die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung die neuen Verhaltensregeln zusammengestellt und in insgesamt 10 Sprachen übersetzt! Die neuen Verhaltensregeln steht zum Download bereit. 

Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020

Am Montag, dem 20.04.2020 tritt die neue Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 in Kraft. Die Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, dem 03.05.2020 und ist hier verfügbar.

Nach der neuen Verordnung sollen direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Corona-Virus zu verhindern. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Es gilt wie bisher die Aufforderung, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.

In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf höchstens zwei Personen beschränkt sind; hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Angehörigen sowie Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

In der neuen Verordnung sind im Vergleich zu der Verordnung vom 07.04.2020 insbesondere folgende wesentliche Änderungen enthalten:

  • Unter Einhaltung der Abstands- und Kontaktbeschränkungen dürfen neben den bereits zulässigen Betrieben und Einrichtungen der Kraftfahrzeughandel, der Fahrradhandel und Buchhandlungen unabhängig von der genutzten Verkaufsfläche geöffnet werden.
  • Alle Verkaufsstellen, die nicht bereits ausdrücklich in § 3 Nr. 7 Buchstaben a bis t der Verordnung vom 17.04.2020 aufgeführt sind und damit unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen dürfen, dürfen mit nicht mehr als 800 m2 tatsächlich genutzter Verkaufsfläche unter Beachtung der Abstandsregelungen (siehe § 8 der Verordnung) öffnen.
  • Auf Wochenmärkten sind neben Verkaufsständen für Lebensmittel auch solche für Blumen und Pflanzen einschließlich Zubehör erlaubt. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kundinnen und Kunden sicherzustellen.
  • Bis zum Ablauf des 31.08.2020 bleiben Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 oder mehr Teilnehmenden und Zuhörenden verboten. Auch der Besuch dieser Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen ist verboten.

Der Landkreis Hildesheim hat die wichtigsten Punkte zu den Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes für Sie zusammengestellt: 

https://www.landkreishildesheim.de/B%C3%BCrgerservice/Notfall/Corona/FAQs-Corona

  

Antworten der Landesregierung auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu der Verordnung finden Sie unter:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.

 

Meldungen von Verstößen gegen diese Verordnung können an die zentrale E-Mail-Adresse des Landkreises Hildesheim gesendet werden: 

corona-verstoesse@landkreishildesheim.de. 

Die dort eingehenden Meldungen werden regelmäßig gesichtet und schnell an die Polizei bzw. die örtlich zuständigen Vollzugsbeamten der Kreisverwaltung weitergeleitet.