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Hilfsfond der Stadt Sarstedt - Richtlinie für finanzielle Förderung im Zusammenhang mit der Corona-Krise und Richtlinie für Vereine und Verbände 27.05.2020


Wappen Sarstedt(Sarstedt) Auf kommunaler Ebene treten Politik und Verwaltung der Stadt Sarstedt entschlossen und mit aller Kraft für die Unterstützung der Unternehmen, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, Sportvereine und der Belange unserer Bürgerinnen und Bürger ein.

Zur Überwindung der Corona-Krise hat der Stadtrat der Stadt Sarstedt beschlossen, einen Hilfsfond in Höhe von 500.000 Euro einzurichten. Dieser Betrag kann im Rahmen der Richtlinien, die ebenfalls der Stadtrat beschlossen hat, von Betrieben, Vereinen und Verbänden, die durch die Corona-Lage in finanzieller Not geraten sind - ohne Rechtsanspruch - in Anspruch genommen werden. 

Unternehmen:

Die finanzielle Förderung aus dem Hilfsfond kommt in besonderen Notsituationen in Betracht. Sie kann bei der Stadt Sarstedt zusätzlich zu der Förderung nach der Landesrichtlinie "Niedersachsen-Soforthilfe Corona" je nach Bedarf als direkter Zuschuss bzw. Zusatzförderung betragt werden. Die Richtlinie Hilfsfonds der Stadt Sarstedt für finanzielle Förderung im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Anhang mit Antrag auf Zuwendungen finden Sie hier

Verbände und Vereine:

Die Richtlinie der Stadt Sarstedt zur finanziellen Förderung von Vereinen und Verbänden zur Überwindung der Corona-Krise steht zum Download bereit. Anträge sind formlos bis zum 30. Juni 2020 durch den jeweiligen Vereins- oder Verbandsvorstand schriftlich zu beantragen. 

Für Fragen zum Hilfsfond wenden Sie sich bitte an:

Birgit Beulen, Fachbereich 2

Telefon: 05066 805-75

E-Mail: birgit.beulen@sarstedt.de