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Neuer Betreiber für den Badesee in Heisede gesucht. 17.12.2020


Wappen Sarstedt(Sarstedt) Gern weisen wir auf das Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Badesees Heisede wie folgt hin:

1. Vorhaben und Anforderungen an den Betrieb

Die Stadt Sarstedt beabsichtigt, den Betrieb des Badesees Heisede mit allen sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten für den Pächter – insbesondere der Ausübung der ordnungsgemäßen Badeaufsicht – neu zu verpachten.

Die Lage sowie das Grundstück des Badesees Heisede sind aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich (siehe Pachtvertrag – Anlage 1). Es handelt sich um die Verpachtung eines Teils des Badesees Heisede inklusive der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Verkaufskiosk und Umkleidegebäude). Dabei ist die unentgeltliche Mitnutzung der Umkleideräume durch den Sportbetrieb des TSV Heisede e.V. sowie die unentgeltliche Nutzung durch Mitglieder des DLRG Ortsgruppe Sarstedt e.V für deren Zwecke zu gewährleisten. Die Rechte des Sportfischerei-Vereins e.V. Sarstedt bleiben von dem Pachtverhältnis unberührt.

Der jährliche Pachtzins beträgt zurzeit 250,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Betrieb des Badesees inklusive der Bewirtung darf in der Zeit vom 01. Mai bis zum 30. September jeden Jahres erfolgen. Der Betrieb ist in diesem Zeitraum täglich von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr erlaubt. Nach Abstimmung mit der Stadt Sarstedt sind auch weitere Zeiten möglich. Die Laufzeit des Vertrages soll zunächst den Zeitraum von Mai 2021 bis September 2025 umfassen.

Der Pächter hat sämtliche Anlagen, insbesondere die Zugänge zum See (Badesteg, Treppenanlagen Seezugang) sowie die Badeinsel, sorgfältig zu warten und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Hierbei kann im Einzelfall eine Unterstützung der Stadt Sarstedt vereinbart werden. Zudem ist vom Pächter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Pächter ist verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeiten des Badebetriebs die erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen zu treffen. Hierzu ist insbesondere ständig eine qualifizierte Badeaufsicht (z. B. Rettungsschwimmer) einzusetzen.

2. Interessenbekundung (1. Verfahrensstufe)

Im Rahmen der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Angabe zur Rechtsnatur des Pächters
  • Geschäftsplan zum Betrieb des Badesees inkl. Verkaufskiosk
  • Konzept zur Sicherstellung der qualifizierten Badeaufsicht
  • Finanzplanung

3. Bewertungsverfahren und Vertragsverhandlung (2. Verfahrensstufe)

Es werden folgende Bewertungskriterien zu Grunde gelegt:

  1. Konzept zur Sicherstellung der qualifizierten Badeaufsicht (Gewichtung Faktor 60)
  2. Geschäftsplan zum Betrieb des Badesees inkl. Verkaufskiosk (Gewichtung Faktor 30)
  3. Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit (Gewichtung Faktor 10)

4. Wichtige Hinweise zum Ablauf des Verfahrens / Fristen

Interessenten werden gebeten, die unter Ziffer 2 (1. Verfahrensstufe) aufgezeigten Unterlagen bis zum 31.01.2021 an die Stadt Sarstedt an folgende Adresse zu versenden:

Steinstr. 22, 31157 Sarstedt oder per E-Mail an rathaus@sarstedt.de.

Es ist möglich die Interessenbekundungen per Brief oder per E-Mail einzureichen. Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden ausgeschlossen.

Die Stadt Sarstedt behält sich vor, etwaige fehlende Erklärungen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.

Fragen zu den vorzulegenden Unterlagen und zum Verfahren allgemein können bis zum 22.01.2021 gestellt werden. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass diese vor Ablauf der Bewerbungsfrist noch beantwortet werden können.

Die Stadt Sarstedt wird wettbewerbsrelevante Fragen und deren Antworten dazu allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Verfügung stellen.

Nach Auswertung aller eingegangen Interessenbekundungen wird die Stadt Sarstedt alle Bewerber, die die Voraussetzungen zu Ziffer 2 (erste Verfahrensstufe) erfüllt und ein nachvollziehbares Konzept zur Sicherstellung einer qualifizierten Badeaufsicht sowie einen wirtschaftlich soliden Geschäftsplan vorgelegt haben, zu einer Vertrags- und Angebotsverhandlung auffordern.

In der zweiten Stufe werden die Bewerber sodann Gelegenheit bekommen, zu den dort genannten Kriterien Ausführungen zu machen. Diese werden mit den dort aufgeführten Faktoren gewichtet. Das Pachtverhältnis wird an denjenigen Bewerber erteilt, der die höchste Punktzahl erreicht.

Die Entscheidung über den Abschluss des Pachtvertrags trifft abschließend der Rat der Stadt Sarstedt.

Pachtvertrag Heisede Badesee - Entwurf

Pachtvertrag Heisede Badesee - Anlage