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Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.





 





Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Leistungsbeschreibung

Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.


Teaser

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 


Welche Gebühren fallen an?

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am
05.11.2020