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Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.





 





Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand, mindestens  300,00 Euro.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am
13.03.2018
Formulare