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Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.





 





Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung