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Der Zuständigkeitsfinder bildet das derzeit vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Informationsportal für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ab.

Für eine Vielzahl von Lebenslagen finden Sie hier vom Land, dem Landkreis Hildesheim und vielen Gemeinden bereitgestellte Hinweise und Formulare sowie Ansprechpartner in Behörden und öffentlichen Einrichtungen.





 





Erbschaft

Leistungsbeschreibung

Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).

Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.


Rechtsgrundlage