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Welche Fristen muss ich beachten?

05.04.2024

Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis – in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes – beantragt werden.
Geltungsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.
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An wen muss ich mich wenden?

05.04.2024

Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/


Rechtsgrundlage

05.04.2024

§ 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Rechtsgrundlage

05.04.2024

§ 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Welche Gebühren fallen an?

05.04.2024

Gebührenhöhe (fix):
100,00 Euro bei volljährigen Antragstellern 50,00 Euro bei minderjährigen Antragstellern
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
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An wen muss ich mich wenden?

05.04.2024

Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/


Rechtsbehelf

05.04.2024

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt. Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Fachlich freigegeben durch

05.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Welche Unterlagen werden benötigt?

05.04.2024

Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktueller Aufenthaltstitel Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweis über die beabsichtigte Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes oder ... mehr

Leistungsbeschreibung

05.04.2024

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Forstämter, Theater, Museen, Sportvereine und vieles mehr.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate ... mehr

Anträge / Formulare

05.04.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Welche Fristen muss ich beachten?

05.04.2024

Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Geltungsdauer: Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für die geplante Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erneut befristet, in der Regel für maximal 18 Monate. Ausnahmsweise kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn ... mehr

Bearbeitungsdauer

05.04.2024

Etwa 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Was sollte ich noch wissen?

05.04.2024

Einen Anspruch auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, ist dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitzuteilen. Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei ... mehr

Welche Gebühren fallen an?

05.04.2024

Gebührenhöhe (fix):
96,00 Euro bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 93,00 Euro bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Bemerkungen:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie ... mehr