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An wen muss ich mich wenden?
01.03.2024
- Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
Was sollte ich noch wissen?
01.03.2024
Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
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Zuständige Stelle
01.03.2024
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Fachlich freigegeben durch
01.03.2024
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Zuständige Stelle
01.03.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Verfahrensablauf
01.03.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit oder Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ablaufen.
Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die ... mehr
Teaser
01.03.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine schulische Berufsausbildung zu absolvieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.03.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer Ihrer Ausbildung.
Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Verfahrensablauf
01.03.2024
Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Während des Termins ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.03.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt.
Fachlich freigegeben durch
01.03.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Teaser
01.03.2024
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.
Rechtsbehelf
01.03.2024
Widerspruch
Gebühren
01.03.2024
Kostenfrei
Es fallen keine Kosten für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer an (ggf. Kofinanzierung durch Arbeitgeber).
Es fallen keine Kosten für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer an (ggf. Kofinanzierung durch Arbeitgeber).
An wen muss ich mich wenden?
01.03.2024
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.