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01.04.2024

Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  


Verfahrensablauf

01.04.2024

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. ... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Anträge / Formulare

01.04.2024

Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: ja

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 40 Absätze 1-3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Rechtsbehelf

01.04.2024

Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.


Leistungsbeschreibung

01.04.2024

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- ... mehr

Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig (bei Minderjährigen 50 Euro)
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen
Gebühr: 100,00 Euro
Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.Gebühr: 50,00 Euro
Bei Minderjährigen

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

etwa sechs bis acht Wochen


Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz


Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Voraussetzungen

01.04.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre