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Suchergebnis (9371 Treffer)

An wen muss ich mich wenden?

01.03.2024

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.03.2024

Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde biometrietaugliches Passbild

Bearbeitungsdauer

01.03.2024

Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Verfahrensablauf

01.03.2024

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
die Personalausweisbehörde am Wohnsitz bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland, die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.03.2024

Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.


Rechtsgrundlage

01.03.2024

§ 39 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz

Teaser

01.03.2024

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.


Voraussetzungen

01.03.2024

Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) ist für die gesamte Dauer der Aus oder Weiterbildung gesichert. Für eine qualifizierte Berufsausbildung können Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Sollten Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, können Sie zur Vorbereitung auf die ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.03.2024

-    Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
-    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.03.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
-    Die Aufenthaltserlaubnis wird gewöhnlich für die Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung erteilt 
-    Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat 


Fachlich freigegeben durch

01.03.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 


Anträge / Formulare

01.03.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Was sollte ich noch wissen?

01.03.2024

Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Ihr persönliches Erscheinen in der Ausländerbehörde ist erforderlich. Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu zehn Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Die Erwerbstätigkeit neben einer Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, ist nicht ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.03.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung erhalten, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang bei Ihrem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.
Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt ... mehr

Rechtsgrundlage

01.03.2024

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)