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Teaser
01.04.2024
EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Die Ausländerbehörde kann die Vorlage der folgenden Unterlagen verlangen:
Anerkannter oder sonst zugelassener, gültiger Pass oder Passersatz Nachweis, dass für die zurückgelegten Aufenthaltszeiten vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht wurde (z.B. Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz, Immatrikulationsbescheinigung) Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum geplanten ... mehr
Anerkannter oder sonst zugelassener, gültiger Pass oder Passersatz Nachweis, dass für die zurückgelegten Aufenthaltszeiten vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht wurde (z.B. Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz, Immatrikulationsbescheinigung) Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum geplanten ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden.
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsbehelf
01.04.2024
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde kann allgemeine Leistungsklage auf Erteilung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erhoben werden.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§§ 81 bis 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Voraussetzungen
01.04.2024
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und ... mehr
Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
11.09.2020
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 39 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, ... mehr
Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
11.09.2020
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der ... mehr
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
biometrietaugliches Passbild
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.