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Dorfgemeinschaftshäuser

Wir bieten den Bürgern der Stadt Sarstedt die Möglichkeit, unsere Dorfgemeinschaftshäuser für private Feiern zu nutzen. Als Voraussetzung für die Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses müssen Sie Bürger der Stadt Sarstedt oder unserer Ortsteile sein.

Die Nutzungsgebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser können Sie aus der Gebührensatzung, entnehmen die Sie hier finden.

Die Hausordnung für unsere Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.

Die Satzung für die Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.

Den Antrag für die Nutzung eines unserer Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:

Herr Timo Yalcin
Fachbereich 3
Steinstraße 22
31157 Sarstedt
Telefon:
05066 805-50

Fax:
05066 805-70

E-Mail:

Internet:

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DGH Gödringen




Gödringen 

 

 


DGH Hotteln



Hotteln

 

 


DGH Ruthe



Ruthe
 

 

 

 

DGH Schliekum



Schliekum