Dorfgemeinschaftshäuser
Wir bieten den Bürgern der Stadt Sarstedt die Möglichkeit, unsere Dorfgemeinschaftshäuser für private Feiern zu nutzen. Als Voraussetzung für die Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses müssen Sie Bürger der Stadt Sarstedt oder unserer Ortsteile sein.
Die Nutzungsgebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser können Sie aus der Gebührensatzung, entnehmen die Sie hier finden.
Die Hausordnung für unsere Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.
Die Satzung für die Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.
Den Antrag für die Nutzung eines unserer Dorfgemeinschaftshäuser finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Fachbereich 3
Steinstraße 22
31157 Sarstedt