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Verfahrensablauf 01.05.2024


Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft in die Wege leiten:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrem Jobcenter, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihr Jobcenter senden.
  • Wenn Sie Bürgergeld erhalten, ist das Jobcenter zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen benötigen, um schnellstmöglich einen Arbeitsplatz zu finden.
  • Ihre Integrationsfachkraft prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Eignungsfeststellung zusätzlich der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service einbezogen werden.
  • Bildungsgutschein:
    • Ihre Integrationsfachkraft stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
    • Sie wählen selbst einen passenden Bildungsträger und Kurs aus und melden sich an.
  • Vor Beginn der Maßnahme bestätigt der Bildungsträger auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert das Jobcenter. Das Jobcenter überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, ist eine Förderung der Weiterbildung möglich und Sie können mit der Weiterbildung beginnen.
  • Sie sollten bereits während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben.
  • Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das dem Jobcenter und dem Bildungsträger mitteilen.
  • Auch während der Weiterbildung werden Sie weiterhin von Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft betreut und besprechen mit dieser, insbesondere vor Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme, die weiteren Schritte Ihrer Arbeitssuche.

Wenn Sie in Beschäftigung sind, besprechen Sie Ihren Weiterbildungsbedarf mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser setzt sich daraufhin mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alternativ können Sie selbst Kontakt mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter aufnehmen.