Voraussetzungen 01.05.2024
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
- Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben,
- die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und
- die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind.
Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn
- die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht,
- der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt,
- Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben,
- die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird,
- mehr als 120 Stunden dauert,
- der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und
Sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten.