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Voraussetzungen 01.05.2024


Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn

  • Sie an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und
  • die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind.

Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmen    Voraussetzungen möglich, wenn

  • die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht,
  • der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt,
  • Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird,
  • mehr als 120 Stunden dauert,
  • der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und
  • Sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten (gilt nicht für ältere Beschäftigte (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte).