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Welche Unterlagen werden benötigt? 01.05.2024


  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
  • Bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war.
  • Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktueller Aufenthaltstitel.
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm).
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
  • Aus bzw. Weiterbildungsvertrag.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt).
  • Bei qualifizierter Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs).
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Ausbildungs oder Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen).
  • Bei Minderjährigkeit: Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zum geplanten Aufenthalt.

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden weitere Unterlagen benötigt. Als Arbeitgeber wenden Sie sich hierfür bitte an die zuständige Ausländerbehörde.