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Welche Gebühren fallen an? 01.04.2024


Kostenhöhe (fix):

  • 100,00 bei volljährigen Antragstellern
  • 50,00 bei minderjährigen Antragstellern

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

  • Gebühr: 100,00 Euro
    Erteilung Aufenthaltserlaubnis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
  • Gebühr: 98,00 Euro
    Änderung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken (Zweckwechsel)
  • Gebühr: 67,00 Euro
    Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte)