Voraussetzungen 01.05.2024
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie wurden als international Schutzberechtigte/r in einem anderen EU- Mitgliedstaat anerkannt.
- Sie studieren seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstat.
- Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland.
- Sie können nachweisen, dass Sie an einem Union- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen (z.B. Erasmus) oder für Sie gilt eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschulen.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.