Voraussetzungen 01.05.2024
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Ihr Kind hält sich ohne Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils in Deutschland auf.
- Ihr Kind verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis als ResettlementFlüchtling, anerkannter Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling oder über eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.