Voraussetzungen 01.05.2024
- Das Praktikum muss:
- zwischen 6 und 12 Monate dauern.
- vergütet und sozialversichert sein.
- Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch die Agentur für Arbeit geprüft werden.
- Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
- Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden.
- Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.