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Voraussetzungen 01.05.2024


  • Das Praktikum muss:
    • zwischen 6 und 12 Monate dauern.
    • vergütet und sozialversichert sein.
  • Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch die Agentur für Arbeit geprüft werden.
  • Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
  • Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder Eltern stattfinden. 
  • Bei Berufsschulpflicht muss die Praktikantin oder der Praktikant am Berufsschulunterricht teilnehmen und in der entsprechenden Fachklasse angemeldet sein.