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An wen muss ich mich wenden? 26.03.2024


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.