Hilfsnavigation




Voraussetzungen 17.04.2024


  • Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte) beziehungsweise Ihr Arbeitgeber, wenn Sie die Waffe als Mitarbeitender eines Bewachungsunternehmens führen wollen.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. (Bedürfnis)
  • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie mit deren Umgang besitzen. Sie können mit einer Schusswaffe schießen und wissen, wie man eine Waffe in der Öffentlichkeit sicher bei sich trägt. (Sachkunde).
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.