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An wen muss ich mich wenden? 17.04.2024


Der Antrag ist bei der Gütestelle, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen.

Gütestellen sind die bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden eingerichteten Schiedsämter sowie die von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen. Ein Verzeichnis der Schlichtungsstellen zur Beilegung zivilgerichtlicher Streitigkeiten finden Sie auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung/anerkannte-guetestellen-nach-794-abs-1-nr-1-zpo-zur-beilegung-zivilrechtlicher-streitigkeiten-132310.html.

Auf derselben Homepage finden Sie einen Link zur Liste der Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz und Informationen zu weiteren Schlichtungseinrichtungen. Informationen zum Schlichtungsverfahren enthält die Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums „Streitschlichtung – Schlichten ist besser als Richten“ (siehe www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/).

Hinweis: Sofern Sie sich mit Ihrem Gegner entsprechend einigen, kann der Schlichtungsversuch auch vor bestimmten anderen Stellen durchgeführt werden.